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*Beratung-bzw. Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen, welche sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung leisten können. Bei ausreichenden Erfolgsaussichten und entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen werden die Verfahrenskosten ganz oder teilweise durch den Staat getragen.
Sie können sich hier die entsprechenden Vordrucke zur Beantragung von Beratungshilfe bereits runterladen. Der Antrag ist sodann beim Amtsgericht einzureichen.